1. Allgemeines
Das First Responder System Zentralschweiz dient als
Ergänzung der Rettungskette. First Responder (FR) überbrücken bei Notfällen mit
einem Herzkreislaufstillstand die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
FR sind freiwillige Personen, die über ein gültiges BLS-AED-SRC
Komplett Zertifikat verfügen und die Informationsveranstaltung First Responder Zentralschweiz
besucht haben. Sie leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe.
FR sind in der Regel in maximal 3 Minuten verfügbar. FR erhalten für ihre
Tätigkeit keine Entschädigung.
Die Sanitätsnotrufzentrale 144 Zentralschweiz
(SNZ 144) ist als Steuerungsgremium für die angeschlossenen Rettungsdienste zuständig
und setzt als Bindeglied zu den FR sogenannte Regionen Master ein. Die Regionen
Master sind für die Administration, Schulung, Führung und Qualitätskontrolle
der FR verantwortlich und sind die primären Ansprechpersonen der FR.
2. Aufgaben und Kompetenzen
Die Alarmierung der FR erfolgt durch die SNZ
144 Zentralschweiz ausschliesslich beim Einsatzstichwort
Herzkreislaufstillstand.
Die Aufgaben und Kompetenzen der FR richten
sich nach den Inhalten der zertifizierten BLS-AED-SRC Kurse und beinhalten die
medizinischen Erstmassnahmen bei einer Reanimation (Beatmung, Herzdruckmassage,
AED-Verwendung).
Weitergehende
Massnahmen
sind ausdrücklich
nicht Aufgabe der FR. Sie
sind
Arztpersonen vorbehalten, die einer
besonderen gesetzlichen / standesrechtlichen Beistandspflicht unterliegen und erfolgen ausschliesslich auf eigene Verantwortung.
Nach Eintreffen des Rettungsdienstes
unterstützen die FR bei Bedarf und auf Anordnung den Rettungsdienst.
3.
Anforderungen
Die Anmeldung und
Tätigkeit als FR erfolgt auf freiwilliger Basis.
Die
Mindestanforderungen für die Zulassung als FR sind:
-
Zertifikat
Grundkurs BLS-AED-SRC-Komplett (gültiger Ausweis innert der letzten zwei Jahre)
-
Besuch eines
Refresherkurses BLS-AED alle 3 Jahre
-
Besuch einer
Informationsveranstaltung der SNZ 144 Zentralschweiz
-
Vollendetes 18.
Lebensjahr
-
Besitz eines
Smartphone (Android/iOS)
-
Verfügbarkeit für
FR-Einsätze
-
Physische und
psychische Belastbarkeit
FR sind verpflichtet, nach dem Einsatz eine
Einsatzauswertung auszufüllen.
4.
Registrierung und Löschung
Die Registrierung als FR erfolgt über die App "First
Responder Zentralschweiz" oder auf
www.firstresponderzentralschweiz.ch.
Die Regionen Master überprüfen die Registrierung auf ihre Vollständigkeit hin
und schalten die FR frei.
FR haben keinen Anspruch auf eine Freischaltung. Es ist den
Regionen Master jederzeit vorbehalten, FR nicht aufzuschalten, nicht mehr zu
alarmieren oder Profile zu löschen. Die betreffenden FR werden entsprechend
benachrichtigt.
FR können jederzeit und ohne Begründung ihr Profil als FR löschen.
Sie sind zur Löschung verpflichtet, sofern sie die Mindestanforderungen nicht
mehr erfüllen.
5.
Einsatz
Der Ablauf eines Einsatzes ist im Einsatzalgorithmus festgehalten
(Anhang dieser Allgemeinen Bedingungen).
6.
Ausrüstung
Die registrierten FR erhalten eine Tasche mit Beatmungsmaske,
Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und ein FR Gilet.
7.
Schweigepflicht und Datenschutz
Die FR unterstehen der Schweigepflicht
und den Bestimmungen des Datenschutzrechts.
Die FR sind verpflichtet, sämtliche
Patientendaten, von welchen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als FR Kenntnis
erhalten, streng vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten absolute
Verschwiegenheit zu bewahren.
Insbesondere ist es strikt untersagt, am
Einsatzort Foto- oder Videoaufnahmen zu machen oder Kopien von übermittelten
Einsatz- und Personendaten zu erstellen.
Informationen über Einsätze dürfen
ausschliesslich gegenüber der SNZ 144 Zentralschweiz und den jeweiligen
Rettungsdiensten abgegeben werden.
Die Verletzung dieser Pflichten kann zivil-
und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
FR unterstehen auch nach einer Löschung des
FR-Profils der Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Durch die Einwilligung
zu einem Einsatzauftrag erklären sich die FR damit einverstanden, dass standortspezifische
und einsatzrelevante Daten bei der SNZ 144 Zentralschweiz gespeichert werden.
8.
Verhalten im Strassenverkehr
FR haben sich auch im Rahmen eines FR-Einsatzes jederzeit an die
Strassenverkehrsordnung zu halten. Bei Verstössen haften ausschliesslich die
FR.
9.
Versicherung
Die FR sind durch das Luzerner Kantonsspital wie folgt versichert:
-
Haftpflichtversicherung
-
Unfallversicherung
-
Dienstfahrtenkasko-Versicherung
10.
Schlussbestimmungen
Die vorliegenden Bedingungen für FR gelten in ihrer jeweils
aktuellen Version, welche unter
www.firstresponderzentralschweiz.ch
abgerufen werden kann. Sie können einseitig durch das Luzerner Kantonsspital
abgeändert werden.
Es gilt das Recht
der Schweiz sowie des Kantons Luzern. Gerichtsstand ist Luzern (Schweiz).
Mit der
Registrierung als FR werden die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, sowie das
Konzept First Responder Zentralschweiz und die Einsatzalgorithmen akzeptiert.
[1 ]Art. 40 lit. g des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (MedBG; SR 811.11), § 32 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes (SRL 800), Art. 5 der Standesordnung FMH