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Achtung: Es können sich nur 1st Responder mit einem gültigen Zertifikat registrieren lassen. Jede Registrierung wird zur Zulassung überprüft.

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Persönliche Angaben

Erfahrung im Rettungsdienst

BLS-AED-Zertifikat

AGBs

1. Allgemeines

Das First Responder System Zentralschweiz dient als Ergänzung der Rettungskette. First Responder (FR) überbrücken bei Notfällen mit einem Herzkreislaufstillstand die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. FR sind freiwillige Personen, die über ein gültiges BLS-AED-SRC Komplett Zertifikat verfügen und die Informationsveranstaltung First Responder Zentralschweiz besucht haben. Sie leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe. FR sind in der Regel in maximal 3 Minuten verfügbar. FR erhalten für ihre Tätigkeit keine Entschädigung. Die Sanitätsnotrufzentrale 144 Zentralschweiz (SNZ 144) ist als Steuerungsgremium für die angeschlossenen Rettungsdienste zuständig und setzt als Bindeglied zu den FR sogenannte Regionen Master ein. Die Regionen Master sind für die Administration, Schulung, Führung und Qualitätskontrolle der FR verantwortlich und sind die primären Ansprechpersonen der FR.

2. Aufgaben und Kompetenzen

Die Alarmierung der FR erfolgt durch die SNZ 144 Zentralschweiz ausschliesslich beim Einsatzstichwort Herzkreislaufstillstand.

Die Aufgaben und Kompetenzen der FR richten sich nach den Inhalten der zertifizierten BLS-AED-SRC Kurse und beinhalten die medizinischen Erstmassnahmen bei einer Reanimation (Beatmung, Herzdruckmassage, AED-Verwendung).

Weitergehende Massnahmen sind ausdrücklich nicht Aufgabe der FR. Sie sind Arztpersonen vorbehalten, die einer besonderen gesetzlichen / standesrechtlichen Beistandspflicht [1] unterliegen und erfolgen ausschliesslich auf eigene Verantwortung.

Nach Eintreffen des Rettungsdienstes unterstützen die FR bei Bedarf und auf Anordnung den Rettungsdienst.


3. Anforderungen

Die Anmeldung und Tätigkeit als FR erfolgt auf freiwilliger Basis.

Die Mindestanforderungen für die Zulassung als FR sind:

- Zertifikat Grundkurs BLS-AED-SRC-Komplett (gültiger Ausweis innert der letzten zwei Jahre)

- Besuch eines Refresherkurses BLS-AED alle 3 Jahre

- Besuch einer Informationsveranstaltung der SNZ 144 Zentralschweiz

- Vollendetes 18. Lebensjahr

- Besitz eines Smartphone (Android/iOS)

- Verfügbarkeit für FR-Einsätze

- Physische und psychische Belastbarkeit

FR sind verpflichtet, nach dem Einsatz eine Einsatzauswertung auszufüllen.

4. Registrierung und Löschung

Die Registrierung als FR erfolgt über die App "First Responder Zentralschweiz" oder auf www.firstresponderzentralschweiz.ch. Die Regionen Master überprüfen die Registrierung auf ihre Vollständigkeit hin und schalten die FR frei.

FR haben keinen Anspruch auf eine Freischaltung. Es ist den Regionen Master jederzeit vorbehalten, FR nicht aufzuschalten, nicht mehr zu alarmieren oder Profile zu löschen. Die betreffenden FR werden entsprechend benachrichtigt.

FR können jederzeit und ohne Begründung ihr Profil als FR löschen. Sie sind zur Löschung verpflichtet, sofern sie die Mindestanforderungen nicht mehr erfüllen.

5. Einsatz

Der Ablauf eines Einsatzes ist im Einsatzalgorithmus festgehalten (Anhang dieser Allgemeinen Bedingungen).

6. Ausrüstung

Die registrierten FR erhalten eine Tasche mit Beatmungsmaske, Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und ein FR Gilet.

7. Schweigepflicht und Datenschutz

Die FR unterstehen der Schweigepflicht [2] und den Bestimmungen des Datenschutzrechts [3] .

Die FR sind verpflichtet, sämtliche Patientendaten, von welchen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als FR Kenntnis erhalten, streng vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten absolute Verschwiegenheit zu bewahren.

Insbesondere ist es strikt untersagt, am Einsatzort Foto- oder Videoaufnahmen zu machen oder Kopien von übermittelten Einsatz- und Personendaten zu erstellen.

Informationen über Einsätze dürfen ausschliesslich gegenüber der SNZ 144 Zentralschweiz und den jeweiligen Rettungsdiensten abgegeben werden.

Die Verletzung dieser Pflichten kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

FR unterstehen auch nach einer Löschung des FR-Profils der Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Durch die Einwilligung zu einem Einsatzauftrag erklären sich die FR damit einverstanden, dass standortspezifische und einsatzrelevante Daten bei der SNZ 144 Zentralschweiz gespeichert werden.

8. Verhalten im Strassenverkehr

FR haben sich auch im Rahmen eines FR-Einsatzes jederzeit an die Strassenverkehrsordnung zu halten. Bei Verstössen haften ausschliesslich die FR.

9. Versicherung

Die FR sind durch das Luzerner Kantonsspital wie folgt versichert:

- Haftpflichtversicherung

- Unfallversicherung

- Dienstfahrtenkasko-Versicherung

10. Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Bedingungen für FR gelten in ihrer jeweils aktuellen Version, welche unter www.firstresponderzentralschweiz.ch abgerufen werden kann. Sie können einseitig durch das Luzerner Kantonsspital abgeändert werden.

Es gilt das Recht der Schweiz sowie des Kantons Luzern. Gerichtsstand ist Luzern (Schweiz).

Mit der Registrierung als FR werden die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, sowie das Konzept First Responder Zentralschweiz und die Einsatzalgorithmen akzeptiert.


[1 ]Art. 40 lit. g des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (MedBG; SR 811.11), § 32 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes (SRL 800), Art. 5 der Standesordnung FMH

[2] Art. 231 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0)

[3] Gesetz über den Schutz von Personendaten (DSG; SRL 38), Verordnung zum Datenschutzgesetz (SRL 38b)




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